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   LSG Hessen, 11.06.2003 - L 6/10 AL 1397/01   

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https://dejure.org/2003,21904
LSG Hessen, 11.06.2003 - L 6/10 AL 1397/01 (https://dejure.org/2003,21904)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.06.2003 - L 6/10 AL 1397/01 (https://dejure.org/2003,21904)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - L 6/10 AL 1397/01 (https://dejure.org/2003,21904)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 141b Abs 3 Nr 2 AFG
    Konkursausfallgeld - fehlendes Insolvenzereignis - offensichtliche Masselosigkeit - Beweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Konkursausfallgeld - fehlendes Insolvenzereignis - offensichtliche Masselosigkeit - Beweis)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 56/01 R

    Berechnung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Lohnsteuerabzug -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.06.2003 - L 6/10 AL 1397/01
    Ausweislich der beigezogenen Akten des Sozialgerichts Darmstadt S 14 AL 589/98 ER (L 10 AL 1183/98 ER), S 14/15 AL 1635/97 (L 10 AL 1182/98 - L 10 AL 895/02 ZVW) und des Bundessozialgerichts (BSG - B 7 AL 56/01 R) ergibt sich folgender Sachverhalt, der allerdings im vorliegenden Verfahren nicht streitbefangen ist:.

    Das Bemessungsentgelt sei ausgehend von einem Monatsnettoentgelt von DM 2.500,-, hochgerechnet auf der Grundlage der Steuerklasse 3, zu bemessen entsprechend einem Monatsbruttoentgelt in Höhe von DM 3.309,90. Auf die Revision des Klägers hat das BSG mit Urteil vom 20. Juni 2002 (B 7 AL 56/01 R) das Urteil des LSG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.

    Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob der Kläger und die P GmbH einvernehmlich zur Hinterziehung der Lohnsteuer und der Gesamtbeiträge zur Sozialversicherung zusammengewirkt haben, wie das BSG in seinem zurückverweisenden Urteil vom 20. Juni 2002 (B 7 AL 56/01 R) als aufklärungsbedürftig annimmt.

  • LSG Hessen, 30.03.2001 - L 10 AL 1182/98

    Berechnung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Lohnsteuerabzug -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.06.2003 - L 6/10 AL 1397/01
    Ausweislich der beigezogenen Akten des Sozialgerichts Darmstadt S 14 AL 589/98 ER (L 10 AL 1183/98 ER), S 14/15 AL 1635/97 (L 10 AL 1182/98 - L 10 AL 895/02 ZVW) und des Bundessozialgerichts (BSG - B 7 AL 56/01 R) ergibt sich folgender Sachverhalt, der allerdings im vorliegenden Verfahren nicht streitbefangen ist:.

    Die Berufung hinsichtlich des höheren Arbeitslosengeldes wies das HLSG mit Urteil vom 30. März 2001 (L 10 AL 1182/98) zurück; die gegen die Bescheide mit der endgültigen Festsetzung der Höhe des Arbeitslosengeldes erhobene Klage wies das HLSG ab, da die Leistung in der Höhe nicht zu beanstanden sei.

  • LSG Hessen, 26.03.2004 - L 10 AL 895/02
    Auszug aus LSG Hessen, 11.06.2003 - L 6/10 AL 1397/01
    Ausweislich der beigezogenen Akten des Sozialgerichts Darmstadt S 14 AL 589/98 ER (L 10 AL 1183/98 ER), S 14/15 AL 1635/97 (L 10 AL 1182/98 - L 10 AL 895/02 ZVW) und des Bundessozialgerichts (BSG - B 7 AL 56/01 R) ergibt sich folgender Sachverhalt, der allerdings im vorliegenden Verfahren nicht streitbefangen ist:.

    Der Rechtsstreit ist nunmehr unter dem Az. L 10 AL 895/02 ZVW bei dem HLSG anhängig.

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 90/01 R

    Konkursausfallgeldes - Berücksichtigung von Guthaben aus einem Arbeitszeitkonto -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.06.2003 - L 6/10 AL 1397/01
    Auch zur Überzeugung des erkennenden Senates steht fest, dass der Kläger gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Kaug für den geltend gemachten Zeitraum (Januar bis März 1997) nach § 141 a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) hat, der für Insolvenzereignisse vor dem 1.1.1999 noch Anwendung findet (Art. 1 § 430 Abs. 5 AFRG, vgl. BSG vom 25.6.2002 - B 11 AL 90/01 R = AP Nr. 3 zu § 141 a AFG).
  • BSG, 22.09.1993 - 10 RAr 9/91

    Konkursausfallgeld - Feststellungslast - Masselosigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 11.06.2003 - L 6/10 AL 1397/01
    Gerade in den Fällen, in denen sich der Hauptverantwortliche eines Betriebes (Geschäftsführer, Gesellschafter) ohne Hinterlassung einer Anschrift in das Ausland absetzt, besteht die naheliegende Möglichkeit, dass Vermögenswerte mitgenommen oder verschleiert werden (vgl. BSG vom 22.9.1993 - 10 RAr 9/91 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 7, LSG NRW 6.12.2000 - L 12 AL 195/99 - Juris KSRE056661305 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2000 - L 12 AL 195/99

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 11.06.2003 - L 6/10 AL 1397/01
    Gerade in den Fällen, in denen sich der Hauptverantwortliche eines Betriebes (Geschäftsführer, Gesellschafter) ohne Hinterlassung einer Anschrift in das Ausland absetzt, besteht die naheliegende Möglichkeit, dass Vermögenswerte mitgenommen oder verschleiert werden (vgl. BSG vom 22.9.1993 - 10 RAr 9/91 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 7, LSG NRW 6.12.2000 - L 12 AL 195/99 - Juris KSRE056661305 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2014 - L 7 AL 123/12
    Auch allein die Nichtzahlung von Löhnen reicht für die Feststellung einer offensichtlichen Masselosigkeit nicht aus, weil diese auch auf die Zahlungsunwilligkeit eines Geschäftsführers oder auf Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Bestands und der etwaigen Höhe offener Lohnforderungen zurückzuführen sein kann (vgl.: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. Juni 2003 - L 6/10 AL 1397/01).
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